Mietbedingungen

(Lesezeit: 2 Minuten)

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Produkten und am Service von Sinusklang Eventtechnik!

 

Mietdauer:

 

Die Mietdauer von einem Tag beträgt einen Veranstaltungstag bzw. 24 Stunden. Wenn die Technik für einen Tag angemietet und bspw. am Samstag um 12:00 Uhr abgeholt wird, sollte diese im Laufe des Sonntag-Nachmittags oder -Abends zurückgebracht werden.

 

Bei einer längeren Mietdauer wird für jeden Verlängerungstag lediglich 50 % des Mietpreises erhoben.

 

Preise:

 

Die auf dieser Seite angegebenen Mietpreise gelten, wenn die Technik durch den Kunden abgeholt und wiedergebracht wird. Es wird keine Kaution erhoben. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % bereits enthalten. Bei der Abholung werden Sie in den Gebrauch der Technik eingewiesen; die Gegenstände sind für den sicheren Transport in Schutzhüllen und Taschen verpackt.

 

Lieferung & Aufbau:

 

Selbstverständig kann die Technik von uns geliefert, aufgebaut und betreut werden. Die Honorierung dafür erfolgt nach Entfernung und Aufwand. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.

 

Reservierung und Abholung:

 

Bitte reservieren Sie die Technik nur, wenn Sie sich relativ sicher sind, dass Sie diese mieten wollen. Für die Reservierung wird die Angabe des vollen Namens, der Anschrift und der Handynummer verlangt. Diese werden vertraulich behandelt und dienen auch unsererseits keinen Werbezwecken.

 

Lassen Sie und eine Woche vor Ihrem Miettermin per Telefon, E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp oder Facebook in Verbindung setzen, zwecks genauerer Absprache bezüglich Abholung oder Lieferung.

 

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis mit (bei ausländischen Pässen zusätzlich eine Meldebescheinigung).

 

Bezahlung:

 

Bezahlung kann in Bar bei der Abholung oder Wiedergabe der Technik erfolgen oder per Überweisung. Bei Neukunden wird jedoch die Bezahlung in Bar bei der Abholung oder nach dem Aufbau der Technik erwünscht.

 

Kaution:

 

Es wird keine Kaution erhoben. Der Mieter haftet jedoch im Falle des von Ihm verursachten Schadens selbst für die Technik. Im Schadensfall wird gemeinsam die beste Lösung für beide Seiten gefunden. 

 

Text des Mietvertrages:

 

"Es gelten die umseitigen Mietbedingungen. Der Mieter bestätigt, dass er die Mietgegenstände ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfähig übernommen hat und auf die Sicherheitsbedingungen hingewiesen wurde; eine Bedienungsanweisung erhalten hat und in die Handhabung der Geräte eingewiesen wurde.

 

Die Mietgegenstände werden dem Mieter zum sachgerechten, pfleglichen Gebrauch überlassen, sind vorschriftsgemäß zu handhaben und im sauberen Zustand zurückgegeben. Für Beschädigungen der Mietgegenstände haftet der Mieter. Die Verantwortung für mögliche Sach-und Personenschäden obliegt dem Mieter. Bei Rückgabe von verschmutzten oder zerkratzten Artikeln wird eine Gebühr von 70 € erhoben.

 

Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für den Zeitraum der Mietzeitüberschreitung eine Gebühr in Höhe der anteiligen Miete zu zahlen."